“Schweren Jungen” beim Namen genannt
Anonymisierung war im Interesse der Resozialisierung erforderlich
Die Pensionierung eines bekannten Polizeibeamten ist Thema in einer Regionalzeitung, die dessen berufliche Laufbahn und Erfolge schildert. Dabei ist auch die Rede davon, dass der Beamte an der Lokalisierung des “Satansmörders (Name folgt)” in den USA beteiligt war. Dieser sieht seinen Anspruch auf Resozialisierung durch die Nennung seines Namens verletzt. Die Tat liege bereits 13 Jahre zurück und er stehe kurz vor der Haftentlassung. Es habe daher keinerlei Anlass für die Namensnennung bestanden. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass dieser Fall wie kaum ein Anderer großes Interesse gefunden und sowohl im Land als auch bundesweit in vielen Medien behandelt worden sei. Allein in seiner Zeitung seien zu dem Mordprozess und zu einem weiteren Verfahren wegen Volksverhetzung 145 Artikel erschienen. In dem breit angelegten Artikel über den pensionierten Polizeibeamten unter der Überschrift “Der Mann für schwere Jungs” komme der Beschwerdeführer nur mit einem Satz vor. Er beanstande die Nennung seines Namens. Die übrigen genannten Fälle hätten jedoch in der Öffentlichkeit keine so große Rolle gespielt wie dieser. Deshalb sehe man keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und schon gar keine Verletzung des Anspruchs auf Resozialisierung. In dem Artikel werden keine Angaben über den derzeitigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt und den eigentlichen Wohnort gemacht. Die Tat und auch die erneuten Verurteilungen, die mit dem Mord zusammenhingen, lägen zeitlich nicht so weit zurück, dass sie bei der Berichterstattung keine Rolle mehr spielen dürften. (2006)