Schweren Fehler nicht richtig gestellt
Zeitung stellt hochgiftigen Grünen Knollenblätterpilz als essbar vor
“Giftig oder essbar – die Pilze sprießen wieder” titelt eine Regionalzeitung und berichtet über die mögliche Verwechslung von giftigen und ähnlich aussehenden Speisepilzen. Auf einem großen Foto sind laut Bildtext links der essbare Perlpilz und rechts der hochgiftige Grüne Knollenblätterpilz zu sehen. Ein Leser kritisiert einen Fehler in der Bildzeile. Gezeigt würden keine essbaren, sondern zwei tödlich giftige Knollenblätterpilze. Am Tage des Erscheinens habe er die Zeitung auf den Fehler aufmerksam gemacht. Diese habe aber keine Richtigstellung bringen wollen. Sie habe versucht, ihn zu einem Beitrag zu animieren, der als Richtigstellung fungieren sollte. Nach Auffassung des Beschwerdeführers hat die Zeitung durch die unterlassene Korrektur das Leben von Lesern in Gefahr gebracht. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Zeitung hat vor der Gefahr, leichtfertig vermeintlich essbare Pilze zu sammeln, warnen wollen, teilt die Rechtsabteilung der Zeitung mit. Dies komme auch dadurch zum Ausdruck, dass in dem Artikel eine Telefonnummer des zuständigen Giftinformationszentrums angegeben worden sei. Es lasse sich jetzt nicht mehr feststellen, wie es zu der Bildunterzeile gekommen sei. Die Zeitung hält es für ausgeschlossen, dass die Leser aufgrund der Bildunterschrift nicht zwischen einem essbaren und einem giftigen Pilz unterscheiden könnten. Auch die Überschrift des Artikels weise auf das Gegensatzpaar “giftig” (Knollenblätterpilz) und “essbar” (Perlpilz) hin. Nirgendwo in dem Artikel stehe die Empfehlung an die Sammler, gerade den groß abgebildeten Pilz zu sammeln. Dem Beschwerdeführer als Pilzexperten habe die Redaktion zweimal angeboten, sein Wissen im Rahmen eines großen Artikels an die Leser weiterzugeben. Dies habe er mit dem Hinweis abgelehnt, die Redaktion selbst sei für eine Korrektur zuständig. Abschließend teilt die Rechtsabteilung mit, das strittige Foto sei nunmehr gesperrt. Künftig würden Fotoveröffentlichungen zu diesem Thema nur noch im Zusammenwirken mit einem ausgewiesenen Fachmann vorgenommen. (2006)