Verdacht einseitiger Berichterstattung
Insolventer Geschäftsmann im Streit mit Sparkasse und Zeitung
Der Beschwerdeführer und einige seiner Freunde zeigen eine Sparkasse an. Gemeinsam mit ihnen will er beweisen, dass das Geldinstitut an der Pleite seiner Firma Schuld hat. Die regionale Tageszeitung berichtet über den Fall. Ihr zufolge gibt die Staatsanwaltschaft keine Auskunft zu der Anzeige. Sie weist auf ein Gutachten hin, mit dem die Leute, die die Anzeige erstattet haben, die Schuld der Sparkasse an der Firmenpleite beweisen wollten. Im Artikel heißt es abschließend, die Villa des Beschwerdeführers sei im Zuge einer Vollstreckung an die Bank übertragen worden. Der Betroffene hält die Berichterstattung teilweise für falsch. Es sei nicht korrekt, dass er Anzeige erstattet habe. Vielmehr hätten dies drei andere Geschädigte getan. Er kritisiert, dass die Zeitung über den Inhalt der Anzeige informiert gewesen sei und dies den Lesern nicht mitgeteilt habe. Weiterhin berichte die Redaktion über ein Gutachten, das sie nicht kenne. Es sei auch nicht korrekt, dass er Eigentümer der an die Sparkasse übertragenen Villa gewesen sei. Insgesamt sieht er eine gezielte, einseitige und falsche Berichterstattung über die Auseinandersetzung zwischen ihm und der Sparkasse. Beim Vorwurf der Einseitigkeit erwähnt er die Sparkasse als großen Anzeigenkunden der Zeitung. Laut dem Chefredakteur der Zeitung habe diese nicht behauptet, dass der genannte Personenkreis gemeinsam einen Anwalt beauftragt habe. Man habe lediglich berichtet, dass eine Gruppe um den Beschwerdeführer trotz zahlreicher Urteile nicht aufgebe. Der Beschwerdeführer und zwei seiner Freunde seien bei einer öffentlichen Veranstaltung aufgetreten, um ihre Vorwürfe gegen die Sparkasse zu erheben. Aufgrund dieser Verflechtungen sei es eine zulässige journalistische Wertung, die Anzeige als gemeinsame Handlung der Gruppe um den Beschwerdeführer zu bezeichnen. Die Schilderung der Eigentumsverhältnisse der Villa hält der Chefredakteur für korrekt. (2008)