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Tierschutz-Meldung war doch korrekt

Innenminister hatte Haus- und Straßensammlung offiziell genehmigt

Mehrmals beschäftigt sich eine Lokalzeitung mit dem örtlichen Tierschutzverein. In einer Notiz unter dem Titel “Sammlung: Spenden für den Tierschutz” heißt es: “Vom 18. September bis 1. Oktober findet eine öffentliche Haus- und Straßensammlung des Deutschen Tierschutzbundes statt.” Generell kritisiert ein Leser der Zeitung die nach seiner Ansicht den Tierschutzverein begünstigende Berichterstattung. Es sei zudem falsch, wenn die Zeitung eine Sammlung für den Deutschen Tierschutzbund ankündige. Dieser habe bestätigt, dass er keine Sammlungen durchführe. Der Beschwerdeführer wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Redaktion wendet sich gegen den Vorwurf, falsch berichtet zu haben. Sie legt die Kopie einer Mitteilung aus dem örtlichen Amtsblatt vor, wonach der Innenminister des Landes eine Haus- und Straßensammlung des Landesverbandes im Tierschutzbund für den genannten Zeitpunkt genehmigt habe. (2006)