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Bericht nach dem Tod zweier Flieger

Unglück war schon am gleichen Tag in weiten Kreisen Gesprächsstoff

Eine Regionalzeitung berichtet über den Absturz einer einmotorigen Maschine auf dem örtlichen Flugplatz. Dabei kam der 52-jährige Pilot ums Leben. Der Co-Pilot wurde schwer verletzt ins Klinikum geflogen. Im Artikel wurde der Pilot mit Foto abgebildet und als „erfahrener Pilot“ mit vollem Namen vorgestellt. Des Weiteren heißt es in dem Artikel, „um das Leben des Co-Piloten, eines 45-jährigen Urologen aus … wird im Universitätsklinikum gerungen. Der Arzt hatte selbst jahrelang im Universitätsklinikum in … gearbeitet, ehe er nach … wechselte“. Ein Leser beschwert sich über personenbezogene Angaben, die die Persönlichkeitsrechte der Verunglückten verletzten. Insbesondere sei die Identifizierung des Co-Piloten sehr einfach. Die Redaktionsleitung entgegnet, dass es sich um ein Ereignis gehandelt habe, das von vielen Menschen in der Region wahrgenommen worden sei. Es sei allenthalben Gesprächsstoff gewesen. Zur Person des Co-Piloten verweist die Redaktion auf die Tatsache, dass sie dessen Daten von der Polizei bekommen habe. Der Urologe sei wenige Tage nach dem Unglück ebenfalls seinen Verletzungen erlegen. Die Familien der Verunglückten hätten sich nicht über die Berichterstattung beklagt. Stattdessen habe sich der örtliche Fliegerclub für die sachliche Berichterstattung bedankt. (2009)