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Fahndung nach einem früheren Anwalt

Staatsanwaltschaft gibt Zeitung eine falsche Information

„Gefängnisstrafe: Ex-Rechtsanwalt wird mit Haftbefehl gesucht“ titelt eine Regionalzeitung. Sie berichtet über die Fahndung nach dem Mann, der noch einige Jahre zuvor für das Amt eines Bürgermeisters kandidiert hatte. Er habe als Rechtsanwalt gearbeitet, obwohl ihm die Anwaltskammer die Zulassung entzogen habe. Er sei zu neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Da der Ex-Anwalt gegen die Bewährungsauflagen verstoßen habe, werde nun nach ihm gefahndet. Der persönlich Betroffene sieht einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte). Auch wenn sein Name nicht genannt werde, sei er doch durch Angaben zur Person (Anwalt, Bürgermeisterkandidat) in seinem persönlichen Umfeld identifizierbar. Er sieht auch einen Verstoß gegen Ziffer 2 (journalistische Sorgfaltspflicht), da mehrere Details in der Berichterstattung nicht richtig geschildert seien. So sei er am Tag der Berichterstattung seit knapp einer Woche in Haft gewesen und nicht – wie von der Zeitung mitgeteilt – „offenkundig abgetaucht“. Die Berichterstattung verstoße auch in einem weiteren Punkt gegen den Pressekodex. Die Informationen über die Vollstreckung von Haftbefehlen seien in seinen Augen nur insoweit zulässig, als sie für die öffentliche Fahndung nach Betroffenen notwendig seien. Er fühle sich an einen Medienpranger gestellt. Mit seinem Verzicht auf die Bürgermeister-Kandidatur sei er keine Person des öffentlichen Interesses mehr gewesen. Die strafrechtliche Vollstreckungshandlung unterliege somit dem Schutz seiner Privatsphäre. Zudem kritisiert er die Passage, in der beschrieben werde, dass er als Rechtsassessor auftrete. Er trete nicht als solcher auf, er sei Rechtsassessor. Die Zeitung erwecke den Eindruck, sein Handeln sei illegitim. Die Chefredaktion räumt ein, dass der Gesuchte zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits in Haft gewesen sei. Dies habe die Zeitung jedoch nicht gewusst. Sie beruft sich auf eine Information der zuständigen Staatsanwaltschaft. Erst einen Tag später habe diese mitgeteilt, dass der Ex-Anwalt bereits in Haft sei. Der Chefredakteur berichtet zur Identifizierbarkeit des Mannes, der Jurist sei in der Region bekannt „wie ein bunter Hund“. Seine Partei habe offiziell seinen Rückzug von der Kandidatur mitgeteilt und dabei auf seine Verurteilung verwiesen. (2008)