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Israels Mauer als „Zaun“ bezeichnet

Redaktion: Keine Absicht, sondern bedauerlicher Fehler

Eine Zeitschrift, die sich den Menschenrechten widmet, veröffentlicht das Foto einer Bushaltestelle in Jerusalem. Im Hintergrund ist eine Mauer zu sehen, die die Haltestelle von einer palästinensischen Siedlung trennt. Im Bildtext wird die Mauer als „Zaun“ bezeichnet. Ein Leser der Zeitschrift sieht in dieser Bezeichnung einen groben Verstoß gegen seriösen Journalismus. Dabei habe die Redaktion offensichtlich die offizielle israelische Bezeichnung übernommen, um nicht das Missfallen der „Israel-Lobby“ zu erregen. Die Redaktionsleitung spricht von einem bedauerlichen Missverständnis. Sie sei vermutlich aufgrund einer schlechten Faxvorlage der entsprechenden Layout-Seite zustande gekommen, anhand derer die Bildunterzeile formuliert worden sei. Allerdings korrigiere sich die irritierende Formulierung in der gedruckten Ausgabe von selbst. Deshalb entbehre der vom Beschwerdeführer formulierte Vorwurf, es handele sich um den bewussten Versuch einer irreführenden Berichterstattung, jeder Grundlage. Dieser Vorwurf sei grotesk angesichts der zahlreichen Berichte, mit denen die Zeitschrift seit Jahrzehnten Menschenrechtsverletzungen in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten dokumentiere. (2008)