Polizist zum Chef: Auf Foto erkennbar
Zeitung hätte den Beamten anonymisieren müssen
Die Online-Ausgabe einer Großstadtzeitung berichtet unter der Überschrift „Dieser Polizist verklagt seinen obersten Chef“ über die Klage eines Polizisten gegen seinen Dienstherrn. Der Mann war von einem mobilen Einsatzkommando im Büro des Leitenden Polizeidirektors verhaftet worden. Der Polizist sieht seine Menschenwürde verletzt und fordert Schmerzensgeld. Dem spektakulären Geschehen vorausgegangen waren Vorwürfe einer Frau, der Polizeibeamte habe sie sexuell genötigt. Darauf sei dieser ins Büro seines Chefs zitiert worden. Zum Beitrag gehört ein Bild, das den Polizisten zeigt, während er eine Treppe hochgeht. Er ist auf dem Foto erkennbar. Ein Vertreter der „Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten“ sieht in der Veröffentlichung des identifizierbaren Fotos einen Verstoß gegen den Pressekodex. Die Überschrift des Artikels sei zu allem Überfluss auch noch auf das Bild hin formuliert, das im Übrigen aus dem Archiv stamme. Das Foto sei der Öffentlichkeit entgegen dem ausdrücklichen Willen des Betroffenen zugänglich gemacht worden. Der Chefredakteur der Zeitung widerspricht dieser Darstellung. Der Polizist habe in die Veröffentlichung seines Fotos mündlich gegenüber dem bearbeitenden Redakteur eingewilligt. (2009)