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Das Wort „Anzeige“ ist des Rätsels Lösung

Frauenzeitschrift lässt Werbung ohne Hinweis erscheinen

Fußpflege ist Thema in einer Frauenzeitschrift, die den Beitrag unter die Überschrift „Beauty – Tricks für perfekte Lackierarbeiten“. Einige Produkte werden vorgestellt. In die redaktionelle Berichterstattung eingebunden ist eine Herstelleranzeige. Ein Leser der Zeitschrift vertritt die Auffassung, dass die Anzeige nicht als solche erkennbar ist. Er vermisst eine entsprechende Kennzeichnung. Die Gestaltungsweise der Anzeige reiche nicht aus, sie als Werbung kenntlich zu machen. Für die Chefredaktion der Zeitschrift kann es keinen Zweifel an der klaren Kennzeichnung als Anzeige geben. Art und Häufung der Nennung des Produktnamens, insgesamt zweiundzwanzigmal, sowie die Abbildung der Produkte wiesen ausschließlich auf eine Anzeige hin. Für den Leser besonders auffällig sei der in großen Lettern gehaltene Produkt-Schriftzug, der sich senkrecht über mehr als eine halbe Seite erstrecke. So würden redaktionelle Seiten nicht gestaltet. Die Chefredaktion nennt zur Unterfütterung ihrer Argumentationslinie noch mehr Details in Gestaltung und Text. Um künftig Presseratsmaßnahmen zu vermeiden, kündigt die Redaktion an, Anzeigen künftig einem im Presserecht kundigen Rechtsanwalt vorzulegen. (2008)