Kennzeichnung war nicht erforderlich
Digitale Fotobearbeitung ohne präzise Ortsangabe ist zulässig
Eine Zeitschrift aus dem Themenbereich Hausbau stellt Gebäude vor und bringt eine Reportage mit insgesamt sechs Häuserfotos. Ein Leser hält die Bilder für manipuliert; er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Fotos seien coloriert worden, in mehreren Fälle habe die Redaktion Rasen, Terrasse und ähnliches hinzugefügt. Beim Leser werde jedoch der Eindruck erweckt, die Häuser seien so wie dargestellt. Da dies nicht der Fall ist, hätte die Zeitschrift die Pflicht gehabt, die Leser auf diesen Umstand hinzuweisen. Eklatant sei der Fall eines angeblich in Klagenfurt stehenden Hauses, dessen Foto offensichtlich erheblich manipuliert wurde. Bei einer Fotostrecke vermutet der Leser die Urheberschaft bei einem bestimmten Hersteller. Der Beitrag sei als Reportage gekennzeichnet, wodurch die Leser einen besonders hohen dokumentarischen Wert des Berichteten vermuten müssten. (2007)