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Falsche Behauptung in der Agenturmeldung

Kein Gas- und Dampfkraftwerk, sondern ein Steinkohlekraftwerk

Über den Rekordgewinn eines Energieunternehmens berichtet eine Regionalzeitung. Die Meldung schließt mit der Information, dass die Firma noch im gleichen Jahr mit dem Bau eines Gas- und Dampfkraftwerkes in einer Stadt des Ruhrgebietes beginnen werde. Ein Leser sieht in dieser Mitteilung eine falsche Aussage. Nicht ein Gas- und Dampfkraftwerk solle gebaut werden, sondern ein Steinkohlekraftwerk. Dies sei den Medien vor Ort bekannt. Der Presserat behandelt den Fall unter dem Aktenzeichen BK2-191/08. Da der Zeitungsbericht auf der Meldung einer Agentur beruht, leitet der Presserat gegen diese eine Beschwerde ein. Der Chefredakteur der Agentur übersendet mit seiner Stellungnahme die Originalmeldung. Er weist daraufhin, dass seine Redaktion den beanstandeten Satz, so wie in der Zeitung veröffentlicht, nicht gesendet habe. Sie habe lediglich geschrieben, dass für das Gas- und Dampfkraftwerk in … mit einem Baustart in der zweiten Jahreshälfte 2008 begonnen werde. Als Quelle habe die Redaktion das Energieunternehmen genannt. (2008)