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An einzelnen Stellen Aussage gegen Aussage

Kritik an Zitaten, die zuvor schriftlich genehmigt worden waren

Eine Wirtschaftszeitung berichtet unter der Überschrift „Wie das Kaupthing-Drama Sparer verändert hat“ über einen Mann, der durch die Pleite der isländischen Bank „Kaupthing“ auf einen Schlag sein Erspartes verlor. Der Betroffene selbst wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Er sieht sich in dem Beitrag verleumdet, diffamiert und mit falschen Aussagen zitiert. Die Aussagen seien zwar so ausgehandelt worden, jedoch in einem anderen Zusammenhang vereinbart gewesen. Bestimmte Textpassagen seien zudem entgegen einer Absprache veröffentlicht worden. Insgesamt sei die Berichterstattung aus seiner Sicht in einem anderen Zusammenhang geplant gewesen. Der Beschwerdeführer führt als Beispiele zahlreiche Textpassagen an, die seinen Vorstellungen nicht entsprechen. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, der Beschwerdeführer habe sich im Internet über die identifizierende Berichterstattung beschwert, obwohl er zunächst keine Einwände gehabt habe. Daraufhin sei der Artikel ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unverzüglich aus der Online-Ausgabe entfernt worden. Der vorgelegte Beitrag stamme nun von einer anderen Web-Site, für die der Verlag nicht zuständig sei. Im Hause sei alles getan worden, um den Wünschen des Mannes gerecht zu werden. Dem Beschwerdeführer sei zu keinem Zeitpunkt versprochen worden, seine Sicht ungefragt zu übernehmen. Es habe sich gerade nicht um ein Interview, sondern um einen recherchierten Artikel gehandelt. Die Autoren hätten dem Beschwerdeführer im Vorfeld der Geschichte keine Versprechen über die inhaltliche Richtung gemacht. Es sei lediglich zugesagt worden, dass die Rolle der Bundesbank, der Bundesregierung und vor allem der DZ-Bank erwähnt werde. Das sei im veröffentlichten Artikel auch passiert. Allerdings hätten Recherchen der Autoren ergeben, dass die Vorwürfe gegen diese Institutionen nicht zutreffend seien. Deshalb seien sie im Artikel nicht in der vom Beschwerdeführer gewünschten Art und Weise erwähnt worden. Abschließend stellt die Rechtsvertretung fest, dass der Beschwerdeführer die Zitate, gegen die er sich jetzt wehre, schriftlich genehmigt habe. (2009)