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Operationsrisiken wurden ausgeblendet

Zeitung stellte neue Schönheitsklinik überwiegend positiv dar

„Die Schönheit hat auch künftig Konjunktur“ – so überschreibt eine Regionalzeitung ihren Bericht über eine neue Schönheitsklinik. Der Gründer, die Klinik und das Angebot werden vorgestellt. Am Ende des Beitrages veröffentlicht die Zeitung die Telefonnummer und die Internet-Adresse des Unternehmens. Die Berichterstattung verletzt nach Auffassung eines Lesers der Zeitung den Trennungsgrundsatz nach Ziffer 7 des Pressekodex. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Chefredakteur der Zeitung ist grundsätzlich der Ansicht, dass die Berichterstattung über Produkte und Dienstleistungen sich entsprechend eines weiterentwickelten Serviceanspruchs der Leser verändern müsse. Dies auch, wenn man damit vielleicht in Regionen vorstoße, die nach klassischer Einordnung als Schleichwerbung zu bewerten wären. Im konkreten Fall habe man ein Informationsinteresse der Leser im Hinblick auf das medizinische Thema und die Ansiedlung eines Wirtschaftsunternehmens in der Region gesehen. Der werbliche Charakter sei dabei in den Hintergrund getreten. (2007)