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Kriminalstrukturen offen gelegt

Italiener und Sinti und Roma „arbeiteten“ unter dem Dach der Mafia

Unter der Überschrift „Auto-Mafia kaufte Luxusschlitten zum Spartarif“ berichtet eine Regionalzeitung von einem Strafverfahren gegen zwei Italiener. Die Masche der beiden wird dargestellt. Sie haben hochwertige Autos erworben, indem sie gefälschte Lohnbescheinigungen und Personalpapiere vorlegten und nur geringe Anzahlungen leisteten. Weiter heißt es, die Italiener hätten „Sinti und Roma“ aus verschiedenen Ländern angeheuert, um die Autos nach Italien zu bringen. Dort wurden die Wagen dann in einem Autohaus mit frisierten Papieren angeboten. Der Zentralrat der Sinti und Roma sieht einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex sowie Richtlinie 12.1. Die Minderheitenkennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Chefredaktion der Zeitung weist darauf hin, dass in dem Beitrag Sinti und Roma nicht als Beschuldigte genannt worden seien. Vor allem sei es um die beiden Italiener gegangen. Dennoch sollte in dem Bericht dargestellt werden, dass die hinter den Italienern stehende Mafia die Sinti und Roma für ihre Machenschaften benutzt haben soll. Sinti und Roma würden in der Berichterstattung weder herabwürdigend dargestellt noch würden Vorurteile gegen sie geschürt. Dennoch sollte die Herkunft der Beteiligten genannt werden, um die Struktur der Organisation darzulegen. (2007)