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Unterschied zwischen Print und Online

Bildtext in der Zeitung korrekt, jedoch nicht in der Internet-Ausgabe

„Homoheiler im Hörsaal“ – so überschreibt die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung ihren Bericht über einen Streit zwischen Schwulenverbänden und dem Asta einer Universität. Auslöser ist der anstehende Kongress für Psychotherapie und Seelsorge. Im Zentrum der Kritik stehen zwei Referenten, die für ihre zweifelhaften Ansichten über Homosexuelle bekannt sind. Die Uni sieht keinen Grund, die Veranstaltung abzusagen. Der Beitrag ist mit einem Foto illustriert, auf dem ein Mann zu sehen ist, der zwei Plakate hochhält, auf denen zu lesen ist: „God hates fags“ und „Fags doom nations“. Die Bildunterschrift lautet: „´Gott haßt Schwule´: Ein Demonstrant macht mit Plakaten Stimmung gegen Homosexuelle.“ Mehrere Leser der Zeitung wenden sich gegen die Berichterstattung. Der Beschwerdeführer im vorliegenden Fall wirft der Redaktion vor, dass das Foto nichts mit dem aktuellen Kongress zu tun habe. Er sieht einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex, wonach Symbolfotos als solche gekennzeichnet werden müssen. Nach seiner Meinung werde der Leser bewusst getäuscht, zumal der Bildtext einen Zusammenhang mit dem Uni-Kongress suggeriere. Seiner Meinung nach stamme das Foto aus dem Umfeld einer Baptisten-Kirche in Kansas/USA. Dieser Umstand werde von der Zeitung jedoch verschwiegen. Deren stellvertretender Chefredakteur vertritt die Ansicht, dass die Bildunterschrift klar darauf verweise, dass es sich bei dem gezeigten Mann um den Baptistenpfarrer Fred Phelps aus Kanada handele. (Dies trifft auf die Druck-Ausgabe zu, nicht jedoch auf die Online-Ausgabe). Der habe dort und eben nicht in Deutschland Stimmung gegen Homosexuelle gemacht. (2009)