Bild nicht als Symbolfoto gekennzeichnet
Missverständnisse bei der Online-Wiedergabe möglich
„Heterogene Ansichten“ – so überschreiben eine überregionale Zeitung und ihre Online-Ausgabe einen Bericht, in dem es um einen Streit zwischen Schwulenverbänden und dem Asta einer Universität geht. Auslöser ist der anstehende Kongress für Psychotherapie und Seelsorge. Im Zentrum der Kritik stehen zwei Referenten, die für ihre zweifelhaften Ansichten über Homosexuelle bekannt sind. Die Universität sieht keinen Grund, die Veranstaltung abzusagen. Zum Beitrag gehört ein Foto, auf dem ein Mann zu sehen ist, der zwei Plakate hochhält, auf denen zu lesen ist: „God hates fags“ und „Fags doom nations“. Die Bildunterschrift lautet: „´Gott hasst Schwule´: Der Baptistenpfarrer Fred Phelps aus Topeka in Kanada macht mit Plakaten massiv Stimmung gegen Homosexuelle“. Die Zeitung veröffentlicht am gleichen Tag in ihrer Online-Ausgabe den fast identischen Beitrag und dasselbe Foto. Die Bildunterschrift lautet hier: „´Gott hasst Schwule´: Ein Demonstrant macht mit Plakaten Stimmung gegen Homosexuelle“. Mehrere Beschwerdeführer wenden sich gegen die Berichterstattung. Eine von ihnen ist als Referent zu dem Uni-Kongress eingeladen. Er kritisiert, dass er von der Zeitung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht befragt worden sei. Das verstoße nach seiner Auffassung gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex definierte journalistische Sorgfaltspflicht. Das von der Redaktion verwendete Foto sei extrem irreführend und manipulierend. Niemals habe „Hass“ auch nur ansatzweise persönlich oder in der seelsorgerischen und publizistischen Arbeit des von ihm vertretenen Vereins eine Rolle gespielt. Auch hier sieht er einen Verstoß gegen den Pressekodex. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung widerspricht. Die Redaktion habe vergeblich versucht, den Beschwerdeführer bis Redaktionsschluss telefonisch zu erreichen. Über diesen Versuch hätte die Redaktion berichten müssen. Er räumt den Fehler ein. Dass der Beschwerdeführer „zweifelhafte Ansichten über Lesben und Schwule“ vertritt, sei unstrittig. Die Bildauswahl zu dem Artikel suggeriere nicht, dass die umstrittenen Referenten “mit Gewalt und Hass gegen Schwule“ aktiv seien. Die Bildunterschrift verweise lediglich auf einen Pfarrer in Kanada, der dort (und nicht in Deutschland) Stimmung gegen Homosexuelle mache. (2009)