Foto gibt Anlass zu Missverständnissen
Entscheidende Differenzierung fällt in der Online-Ausgabe weg
Unter dem Titel „Heterogene Ansichten“ berichtet eine überregionale Zeitung über den anstehenden Internationalen Kongress für Psychotherapie und Seelsorge an einer Universität. Schwulenverbände und der Asta der Uni streiten über zwei Referenten, die für ihre zweifelhaften Ansichten über Homosexuelle bekannt sind. Die Universität sieht keinen Anlass, die Veranstaltung abzusagen. Dem Artikel beigestellt ist ein Foto, auf dem ein Mann zu sehen ist, der zwei Plakate hochhält. Auf denen ist zu lesen: „God hates fags“ und „Fags doom nations“. Der Bildtext lautet: „Gott hasst Schwule: Der Baptistenpfarrer Fred Phelps aus Topeka in Kanada macht mit Plakaten massiv Stimmung gegen Homosexuelle“. In ihrer Online-Ausgabe veröffentlicht die Zeitung am gleichen Tag unter der Überschrift „Homoheiler im Hörsaal“ den fast identischen Beitrag und dasselbe Foto. Die Bildunterschrift lautet hier: „Gott hasst Schwule: Ein Demonstrant macht mit Plakaten Stimmung gegen Homosexuelle“. Mehrere Leser wenden sich gegen die Berichterstattung. Beschwerdeführerin im vorliegenden Fall ist eine zum Kongress eingeladene Referentin. Sie ist der Meinung, der Beitrag enthalte mehrere falsche Tatsachenbehauptungen. Er sei überdies mit einem Foto illustriert, das keinen Bezug zum Uni-Kongress habe und zudem suggestiv und ehrverletzend sei. Die Frau wirft der Redaktion vor, dass sie, obwohl sie im Artikel intensiv kritisiert werde, nie Gelegenheit gehabt habe, sich zu den Unterstellungen zu äußern. Das Bild zum Artikel suggeriere dem Leser, dass die darin Kritisierten mit Hass und Gewalt gegen Schwule aktiv würden. Dies sei nachweislich nicht der Fall. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass die Beschwerdeführerin zweimal ausführliche Antwortschreiben bekommen habe. Vor Veröffentlichung habe die Redaktion versucht, mit der Beschwerdeführerin telefonisch Kontakt aufzunehmen, allerdings vergeblich. Der stellvertretende Chefredakteur räumt ein, dass dieser Umstand im Artikel hätte erwähnt werden müssen. Dass die Frau mit ihrer Funktion falsch vorgestellt worden sei, habe die Redaktion umgehend berichtigt. (2009)