Frühere Feuerwehr-Chefs unter Verdacht
Öffentliches Interesse überlagert Persönlichkeitsrecht
„Ankläger ermitteln gegen Ex-Feuerwehr-Chefs“ titelt eine Regionalzeitung. Im Bericht geht es um die Ermittlungen gegen zwei ehemalige Vorsitzende des Landes-Jugendfeuerwehrverbandes. Die Namen der Männer werden genannt. In einem Fall heißt es, der Mann habe nach Angaben des Oberstaatsanwalts mitgeteilt, dass Gegenstände der Feuerwehr, die er angeblich unterschlagen habe, nicht der Wehr gehörten. Wessen Eigentum sie seien, habe er jedoch nicht mitgeteilt. Einer der beiden beschuldigten Männer sieht sein Persönlichkeitsrecht durch die Nennung seines Namens verletzt. Es sei falsch, dass er nichts zu den Eigentumsverhältnissen gesagt habe. Sein Anwalt habe dazu umfangreiche Angaben gemacht. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, in der Redaktion habe man sich sehr sorgfältig mit der Frage beschäftigt, ob eine Namensnennung richtig sei oder nicht. Mehrere Gründe hätten zu der Entscheidung geführt, die Namen zu nennen. So habe man jetzt zum ersten Mal über die wahren Gründe des wenige Monate zuvor erfolgten Rücktritts des Vorsitzenden des Jugendfeuerwehrverbandes berichtet. Den Ermittlungen schienen ernstzunehmende Indizien zu Grunde zu liegen. Weiterhin habe der Feuerwehrverband im Land mit mehr als 33.000 Mitgliedern eine solche Bedeutung, dass bei Unterschlagungsvorwürfen gegen den Vorsitzenden berichtet werden sollte. Dieser habe eine so herausragende Stellung, dass sich die Namensnennung nicht habe vermeiden lassen. Bei einer Berichterstattung ohne Namensnennung habe die Gefahr bestanden, dass ein früherer Vorsitzender mit den Vorwürfen hätte in Verbindung gebracht werden können. Auf Fotos des Mannes habe man bewusst verzichtet. Auch ließen Überschriften und Unterzeile keinen Zweifel aufkommen, dass es sich noch um Ermittlungen handele. Eine Vorverurteilung liege demnach nicht vor. (2009)