Die Apfelschorle war neu auf dem Markt
Hinweis einer Zeitschrift auf das Getränk ist deshalb vertretbar
Eine Zeitschrift berichtet über eine bestimmte Apfelschorle. Der Hersteller wird genannt, das Produkt abgebildet, der Preis genannt. Ein Leser sieht in der Veröffentlichung Schleichwerbung. Ein Informationsinteresse an der Vorstellung des Getränks ist nach seiner Auffassung nicht zu erkennen. Es gebe zahlreiche vergleichbare Produkte am Markt. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion teilt mit, das vorgestellte Produkt sei neu auf dem Markt. Neuheiten vorzustellen, sei auch in anderen Zeitschriften üblich. Für das spezielle Getränk habe man sich entschieden, weil es für den Leser interessant sei zu erfahren, dass die Schorle frei sei von Konservierungsmitteln, Aromastoffen und Zuckerzusatz. Zudem stammten die verwendeten Äpfel aus biologischem Anbau. (2007)