Werbeeffekt überwiegt den Nachrichtenwert
Zeitung begleitet Promi-Besuch mit Produkt-Angaben
Ein prominenter Feinkosthändler macht einen Beauty-Urlaub - Grund für ein Boulevardblatt, darüber zu berichten. Ausführlich und mit mehreren Fotos illustriert, wird der Schönheitssalon vorgestellt, den der Promi aufsucht. Außerdem werden in dem Artikel ein Restaurant, ein Handymodell, ein Hotel und ein Fußpflegesalon (dieser mit Preisangabe pro Behandlung) erwähnt. Der Feinkosthändler wird mit Lob über die Salons und das Restaurant zitiert, das er sein eigen nennt. Die Hinweise auf Dienstleister, Produkte und die Aussagen des Gastronomen sind nach Auffassung eines Lesers der Zeitung Schleichwerbung. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung der Zeitung hält es für bedeutend, dass der bundesweit bekannte Unternehmer seine Aufenthalte für Beauty-Behandlungen nutze, habe er doch an seinem Wohnsitz vielfältige Möglichkeiten, ähnliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das genannte Lokal sei seit Jahren am Ort eine „Institution“. Im Hinblick auf den regionalen Aspekt der Berichterstattung sei es selbstverständlich, dass die Geschäfte namentlich und mit genauer Örtlichkeit vorgestellt würden. (2007)