„Wählt Kandidatin Annemarie!“
Online-Ausgabe ergreift Partei bei „Deutschland sucht den Superstar“
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung ruft in zwei Beiträgen dazu auf, in der Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ eine Kandidatin namens Annemarie zu wählen. Wer dies tut, kann mit einer kostenpflichtigen SMS an einem Gewinnspiel der Zeitung teilnehmen, bei dem 10 000 Euro zu gewinnen sind. Der Beitrag zieht zwei Beschwerden nach sich. Ein Leser kritisiert, dass die Zeitung die Abstimmung der Zuschauer der Castingshow mit Artikeln und einem Gewinnspiel beeinflusst. Dies sei eine Parteinahme für die Kandidatin Annemarie. Mit Journalismus habe dies nichts mehr zu tun. Der Online-Auftritt der Zeitung verfolge zudem ein kommerzielles Eigeninteresse mit der Berichterstattung, da die Teilnahme am Gewinnspiel kostenpflichtig sei. Eine Leserin sieht einen unlauteren Wettbewerb durch die Aktion. Vermutlich bestünden vertragliche Abmachungen zwischen der Zeitung, RTL und der Kandidatin. Nach Darstellung der Boulevardzeitung handelt es sich bei den beanstandeten Beiträgen um eine rein redaktionelle Berichterstattung. Es sei das gute Recht einer Redaktion, Stellung zu beziehen, zumal dann, wenn es wie hier um Themen gehe, die große Teile der Bevölkerung interessierten. Der Wahlaufruf für die Kandidatin Annemarie, verbunden mit einem Gewinnspiel, verletze keine presseethischen Grundsätze. Auch ein Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex liege nicht vor. Von Schleichwerbung könne schon deshalb nicht die Rede sein, weil der Wahlaufruf für die Kandidatin Annemarie nicht unterschwellig und versteckt, sondern offen und direkt formuliert gewesen sei. Auch würden dadurch keine unlauteren Eigeninteressen der Zeitung bzw. ihrer Online-Ausgabe verfolgt. (2009)