Hinweis auf Sinti und Roma nicht erforderlich
Vermeintlich lukrative Geldgeschäfte endeten mit Betrug
„Falscher Prinz leimte Arzt“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung von einer Betrugsmasche, auf die ein Mediziner hereingefallen ist. Zwei Männer hätten sich als „Prinzen“ ausgegeben und dem Arzt lukrative Geldwechselgeschäfte angeboten. Nachdem ein Geschäft erfolgreich verlaufen sei, hätten die Männer den Doktor bei einem weiteren Geschäft um einen hohen Geldbetrag betrogen. Die Zeitung veröffentlicht einen Warnhinweis der Polizei. Darin heißt es, dass die Männer vermutlich der Gruppe der Sinti und Roma angehörten. Der Zentralrat der Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierung) sowie Richtlinie 12.1. Die Minderheitenkennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Nach Auffassung der Rechtsabteilung der Zeitung will der Zentralrat ein über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehendes, so genanntes Diskriminierungsverbot erreichen. Die Beschwerde sei politisch motiviert. Dafür spreche der Zeitpunkt der Beschwerde. Die kritisierte Veröffentlichung liege fast ein Jahr zurück. Eine zeitnahe Reaktion, eventuell mit Korrektur, sei also gar nicht mehr möglich. (2007)