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Die Rache einer betrogenen Ehefrau

In einer Anzeige wird der untreue Ehemann als “Befruchter” bezeichnet

“Wie weit darf eine betrogene Ehefrau mit ihrer Rache gehen?” Mit einem Bericht unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über die Anzeige, in der eine “Noch-Ehefrau” ihrem Ehemann und dessen neuer Lebensgefährtin als dem “erfolgreichen, öffentlich-rechtlichen Fortpflanzungs-Duo” um “außerehelichen Firmen-Unfall” als Ehefrau des “Befruchters” sowie im Namen der ehelichen Söhne. In der Berichterstattung werden die Begriffe “betrogene Ehefrau” bzw. “Geliebte” und “Nebenbuhlerin” verwendet. Zudem wird der Arbeitgeber des Beschwerdeführers – der NDR – offenbart. Der Streit um den Unterhalt bleibt nicht unerwähnt. Abgebildet ist ein Foto des Noch-Ehemanns und seiner Noch-Ehefrau mit Augenbalken und abgekürzten Nachnamen. Der Mann hält die Berichterstattung für unzutreffend, da er schon lange von seiner Frau getrennt lebe und es sich daher bei der neuen Lebensgefährtin nicht um eine Geliebte, sondern seine neue stabile Beziehung handle. Für die Nennung des Arbeitsplatzes gebe es kein öffentliches Interesse. Durch die Berichterstattung sieht er seine eigenen Persönlichkeitsrechte sowie die seiner jetzigen Lebensgefährtin und des neuen Babys verletzt. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung der Zeitung ist der Ansicht, dass die Redaktion unter dem Stichwort “Rosenkrieg” einen zeitgeschichtlichen Vorgang aufgegriffen habe. Allein schon die Anzeige der Ehefrau stelle für sich betrachtet ein zeitgeschichtliches Ereignis dar. Eine Zeitung müsse nach ihren publizistischen Kriterien in einem ausreichenden Spielraum selbst entscheiden können, was öffentliches Interesse beanspruche. Mit der Berichterstattung sei das Thema “Wie weit darf eine betrogene Ehefrau mit ihrer Rache gehen?” thematisiert und durch einen Infokasten näher erläutert worden. Die Beteiligten seien völlig anonymisiert worden. Die Zeitung habe außerdem weder für die eine noch die andere Seite des Rosenkrieges Partei ergriffen. (2006)