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Das Gegenteil von Hofberichterstattung

Zeitschrift bringt Bericht über Herzproblem von kleiner Prinzessin

Eine Zeitschrift berichtet unter der Überschrift „Letizia – Ihre kleine Sofia kam mit einem schweren Herzfehler zur Welt“ über die spanische Prinzessin, die sich um ihr krankes Baby sorge. Das Blatt stellt dar, um welche Art der Herzerkrankung es sich handele und welche Folgen zu erwarten seien. Ein Leser sieht in dem Bericht einen Verstoß gegen Ziffer 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) und Ziffer 8 (Persönlichkeitsrechte). Nach seinen Recherchen habe es zu der Diagnose aus dem Artikel weder eine Agenturmeldung noch eine Mitteilung des spanischen Königshauses gegeben. Die Intimsphäre sei besonders im Fall einer Erkrankung zu wahren. Da die betroffene Person oder der spanische Königshof die Krankheit nicht mitgeteilt hätten, sei es nach Ansicht des Beschwerdeführers unzulässig, darüber spekulierend zu berichten. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift weist darauf hin, dass das Blatt seit über 50 Jahren vor allem über europäische Königshäuser berichte. Adelsexperten und ein gut vernetztes Korrespondentennetz vor Ort böten die Grundlage für die Berichterstattung. Vor diesem Hintergrund sei es abwegig zu verlangen, dass sich die Recherche und Berichterstattung auf offizielle Mitteilungen des spanischen Königshauses und Agenturmeldungen zu beschränken habe. Von der freien Presse werde zu Recht das Gegenteil von Hofberichterstattung erwartet. Das öffentliche Informationsinteresse an der Geburt der zweiten Tochter des Thronfolgerehepaares sei sehr groß gewesen, so dass man über die Umstände selbstverständlich habe berichten dürfen. Auch eine spanische Zeitschrift habe über mögliche Komplikationen berichtet. Die kritisierte Zeitschrift, so die Rechtsabteilung weiter, werde ihre Informanten nicht offen legen. Darüber hinaus würden Krankheiten auch nicht der Intimsphäre, sondern der Privatsphäre zugeordnet, die im Rahmen einer Einzelfallprüfung mit dem öffentlichen Informationsinteresse abgewogen werden müsse. Da die Geburt eines Kindes des Thronfolgerehepaares eine biographische Zäsur darstelle, überwiege das öffentliche Interesse an der Berichterstattung. (2007)