Formulierung gibt Anlass zur Kritik
Diskriminierung oder nicht – das ist hier die Frage
Das Museum der Artenvielfalt von Frank Gehry ist Gegenstand eines Artikels in einer überregionalen Zeitung. Darin steht der folgende Satz: „Panama ist einer der wichtigsten Handelsplätze Amerikas und eine der größten Geldwaschanlagen der Welt. Juden, Araber, Libanesen, Inder, Amerikaner, Kolumbianer investieren hier, Bürotürme, Hotelburgen und Finanzzentren wachsen aus den Mangroven, (…)“. Ein Leser sieht eine Verunglimpfung in der Aufzählung von Juden, Arabern, Libanesen etc. Es sei unmöglich, eine Religionsgemeinschaft zu Geldwäschern zu erklären. Der Beschwerdeführer hatte die Zeitung um eine Erklärung gebeten, jedoch auch nach einer Woche noch keine Antwort erhalten. Daraufhin wandte er sich an den Deutschen Presserat. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet und legt zugleich Wert auf die Feststellung, dass der Leser eine erklärende E-Mail vom Autor des kritisierten Beitrages bekommen habe. Im Übrigen beziehe sich der zweite der beiden zitierten Sätze nicht auf den ersten. Im zweiten Satz zähle der Autor beispielhaft Bevölkerungsgruppen auf, die in Panama investieren. Weder schreibe noch assoziiere er, dass all diese Menschen auch Geldwäsche betrieben. Aus der E-Mail des Autors an den Beschwerdeführer: „Panama hat eine sehr große jüdische Gemeinde, die im Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle spielt. Das steht in vielen Reiseführern und wird auf Internetseiten jüdischer Organisationen immer wieder vorgegeben, sogar als Argument, um (jüdische) Touristen anzulocken. Ich wählte die Reihung, um die Internationalität und das Völkergemisch des Landes zu illustrieren. Dass es viele Juden in Panama gibt, habe ich erwähnt, weil ich diesem Umstand einen gewissen Nachrichtenwert zubilligte. Es ist etwas Besonderes in Lateinamerika“. Der Autor, so der stellvertretende Chefredakteur abschließend, habe keineswegs, wie vom Beschwerdeführer behauptet, „eine Religionsgemeinschaft zu Geldwäschern erklärt“. Trotzdem habe sich der Verfasser dem Leser gegenüber dafür entschuldigt, dass sich dieser durch eine Formulierung in dem Artikel betroffen oder verletzt fühlt. (2008)