Leserkommentar nicht gleich Leserbrief
Redaktion hätte auch in der Printausgabe den Begriff „Islamfaschisten“ stehen lassen
Die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins veröffentlicht einen Beitrag über die Kämpfe in Gaza-Stadt. Auch das UN-Hilfswerk sei unter Beschuss geraten, heißt es im Text. Mehrere Leser kommen mit Kommentaren zu Wort. Unter der Überschrift „Gegen den Medienterror ist Israel chancenlos“ schreibt ein Leser unter anderem: “Die Hamasverbrecher tragen keine Uniformen, benutzen Frauen und Kinder als Schutzschilder und beherrschen das Geschäft der Medienmanipulation mit Hilfe rechter und linker Gutmenschen perfekt. Die überwiegende Anzahl der Getöteten waren Islamfaschisten. Das wird gern vergessen.“ Der Beschwerdeführer – selbst Moslem – fühlt sich durch den Begriff „Islamfaschisten“ diskriminiert. Der Chefredakteur der Online-Ausgabe teilt mit, die Beschwerde richte sich nicht gegen einen redaktionellen Beitrag, sondern gegen einen Leserkommentar. Diese Kommentare würden von der Redaktion nicht komplett vorab kontrolliert. Sie seien insofern nicht mit gedruckten Leserbriefen vergleichbar, bei denen stets eine redaktionelle Auswahl vorgenommen werde. Gerade im Interesse einer lebhaften Diskussion werde im Online-Bereich auf eine Auswahl verzichtet. Die Leser würden ausdrücklich ermuntert, Hinweise zu geben, wenn Leserkommentare oder –berichte gegen die Nutzungsbedingungen verstießen. Dass es sich bei der Hamas um eine fundamentalistische islamistische Gruppe handele, sei unstreitig. Sie werde als terroristische Vereinigung angesehen. Sie strebe einen „Gottesstaat“ an. Selbst wenn die Onlineredaktion für den Leserkommentar so wie für einen gedruckten Leserbrief verantwortlich wäre, hätte sie den Begriff „Islamfaschisten“ stehen lassen. (2009)