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Trotz Gerichtsurteil Kaution nicht gezahlt

Erst die Veröffentlichung verhilft einer Frau zu ihrem Geld

Unter der Überschrift „Firma gibt Miet-Kaution nicht raus“ berichtet eine Regionalzeitung über eine Frau, der die fällige Zahlung trotz eines Gerichtsurteils vorenthalten wurde. Der Eigentümer des Hauses, in dem die Frau gewohnt hatte und die Geschäftsführerin der Firma, die das Haus verwaltet, werden namentlich genannt. In einschlägigen Kreisen sei es kein Geheimnis, dass die Firma schon mehrmals vom Gericht aufgefordert worden sei, eine so genannte eidesstattliche Versicherung abzugeben, also die auch als Offenbarungseid bezeichnete Erklärung über die Vermögensverhältnisse. Auch die namentlich genannte Geschäftsführerin sei mindestens einmal zum Offenbarungseid aufgefordert worden. Die Wirtschaftsauskunftei „Creditreform“ habe empfohlen, mit Firma und Person keine geschäftliche Verbindung einzugehen. Privat und geschäftlich sei die Geschäftsführerin hoch verschuldet. Diese wendet sich über ihren Anwalt an den Deutschen Presserat. Entgegen der Aussage des Beitrages sei die Rückzahlung der Kaution zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht seit einem Jahr, sondern seit einem Monat fällig gewesen. Der Anwalt zweifelt auch die Kompetenz der Auskunftei an. Deren Mitarbeiter mangle es regelmäßig an einer fundierten juristischen Ausbildung. Deren Meinung sei laienhaft. Die Nennung des Namens der Geschäftsführerin verstoße gegen deren Recht auf Anonymität. Sie werde als insolvent stigmatisiert, was sie gleichzeitig in ihrer Ehre verletze. Die Redaktion der Zeitung weist darauf hin, dass der kritisierte Artikel eine Reaktion auf die Hilfe suchende Leserin gewesen sei. Diese habe trotz aller Bemühungen ihre Kaution nicht bekommen. Die Zahlung sei erst nach der Veröffentlichung erfolgt. Die Redaktion habe sich zur Namensnennung entschlossen, weil der Frau in mehreren Stadtteilen des Verlagsortes Wohnblocks und Einzelwohnungen gehörten. Sie sei in der Stadt vielen Menschen bekannt und somit eine Person des öffentlichen Lebens. Ein von der Redaktion gewünschter Kontakt sei nicht zustande gekommen. (2007)