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Foto in unzulässigem Kontext

Drei Jugendliche abgebildet und im Text kriminalisiert

Die Polizei hat in der Stadt Präsenzgruppen eingerichtet, die an sieben Tagen der Woche von 16 Uhr bis mindestens zwei Uhr nachts auf Streife gehen, um verstärkt polizeiliche Präsenz zu zeigen und das Sicherheitsgefühl der 120 000 Einwohner zu stärken. Eine Mitarbeiterin der Zeitung vor Ort war eine Nacht mit den Beamten unterwegs und beschreibt in einer Reportage unter der Überschrift „Tätern mit quietschenden Reifen auf der Spur" ihre Eindrücke. Dem Artikel sind drei Fotos beigestellt. Eines davon zeigt zwei Beamte bei der Überprüfung der Personalien von drei Jugendlichen. Im Text wird erwähnt, dass einige der überprüften Jugendlichen – viele seien in Russland geboren – bereits registriert seien. Delikte wie Raub und Körperverletzung seien keine Seltenheit. Ein Anwalt, der die Eltern von zwei der drei Jugendlichen vertritt, legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die jungen Leute seien auf dem Foto klar erkennbar. Foto und Hinweise im Text vermittelten den Eindruck, als handele es sich bei den Abgebildeten um Kriminelle. Einer von ihnen sei auf Grund der Berichterstattung bereits mehrfach auf seine angebliche kriminelle Karriere angesprochen worden. Die Zeitung, so der Beschwerdeführer, habe das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Minderjährigen verletzt. Sie seien zu keinem Zeitpunkt über den Zweck der Aufnahmen aufgeklärt worden. Der Fotograf habe sich nicht als Journalist zu erkennen gegeben und auch nicht um Erlaubnis zum Abdruck der Bilder nachgefragt. Eine Stellungnahme der Zeitung zu dem Vorgang liegt dem Presserat nicht vor. (2004)