Vorstrafen eines Pädophilen
Zeitung berichtet über einen Mann, der für Sex mit Kindern eintritt
Eine Tageszeitung schildert in zwei Beiträgen die Ängste besorgter Eltern, die erfahren hätten, dass in ihrer Nachbarschaft ein Mann lebe, der öffentlich fordere, Sex mit Kindern zu legalisieren. Das Blatt berichtet, der mehrfach vorbestrafte Mann habe in zwei Städten versucht, seine Pädosexuellen-Vereinigung als Verein anzumelden. In beiden Städten sei der Antrag abgelehnt worden. Nach einer Erklärung der Richter verharmlose der Internet-Auftritt der Vereinigung Straftatbestände. Was zunächst schlicht als Verharmlosung gehandelt worden sei, habe für den Pädosexuellen mehrmals im Knast geendet. In Luxemburg habe er gesessen, weil er Kinderpornos vertrieben habe. Ob er sie selbst hergestellt habe, habe man ihm damals nicht nachweisen können. Im vergangenen Jahr sei er für ein Jahr hinter Gitter gewandert. Diesmal wegen der Verbreitung kinderpornografischer Schriften. Nun versuche er offenbar, sein Netzwerk im Ruhrgebiet aufzuziehen. Rechtlich sei der Mann derzeit nicht zu belangen. Vor wenigen Monaten habe die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen ihn wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt. In einer westdeutschen Großstadt laufe noch ein Verfahren gegen ihn. Ausführlich berichtet die Zeitung über eine Demonstration von Eltern, Nachbarn sowie Vertretern von Kinderschutzbund, Politik und Kirche gegen den Mann, dem inzwischen von seinem Vermieter gekündigt worden sei. Der Betroffene, Chefredakteur einer Online-Redaktion und nach eigenen Angaben bekennender Pädophiler, weist den Deutschen Presserat auf falsche Tatsachenbehauptungen in den Artikeln hin. Er habe nur eine Vorstrafe wegen Verbreitung pornografischer Schriften. Diese liege schon zehn Jahre zurück. Ein weiteres Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Urteile eines Amts- und eines Landgerichts seien durch ein Oberlandesgericht aufgehoben worden. In einer westdeutschen Großstadt laufe kein Verfahren gegen ihn. Er habe weder einen Antrag auf Aufnahme ins Vereinsregister gestellt, noch sei er jemals verhaftet worden oder habe er im Gefängnis gesessen. Er ziehe zur Zeit auch kein Netzwerk auf, sondern lebe in seiner Wohnung ausschließlich als Privatperson. Die Chefredakteurin der Zeitung betont, dass ihre Zeitung die Persönlichkeitsrechte des Beschwerdeführers nicht verletzt habe. Der Mann werde in der Berichterstattung nicht erkennbar. Seinen Familiennamen habe man abgekürzt. Der Beschwerdeführer lebe in seinem jetzigen Wohnort nicht als Privatperson. Seine Privatwohnung diene offenbar als Zweigstelle seiner Internetredaktion, die einschlägige Internetforen für Pädosexuelle bediene. Die Behauptung, dass der Mann mehrfach vorbestraft sei, beruhe auf zahlreichen Meldungen etablierter Nachrichtenagenturen. Die Chefredakteurin nennt schließlich seriöse Quellen, die das Bestehen eines Vereins und den Versuch einer Anmeldung desselben belegen. (2004)