Entscheidungen finden

Der Rektor und die „Hexenjagd“

Zeitung schildert zutreffend die Zustände an einer Hochschule

Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Rektor verzweifelt gesucht: Die PH (…) hat ein Führungsproblem“ über den umstrittenen Weggang des Hochschul-Chefs. Die Redaktion berichtet von einem „Musterbeispiel an katastrophaler Kommunikation“ in der Hochschule und wirft dem Rektor vor, er sei vier Monate lang nicht bereit gewesen, sich den Fragen der Öffentlichkeit zu stellen. Ferner berichtet die Zeitung von „einer Art Hexenjagd“ an der Hochschule und von „Solidaritätslisten“, in die sich aus Angst vor Repressalien auch Gegner des Rektors eingetragen hätten. Der selbst betroffene Beschwerdeführer hält die Darstellung hinsichtlich der Kommunikationsbereitschaft des Rektorats für falsch. Es habe mehrmals in Pressemitteilungen über die Situation an dem Bildungsinstitut berichtet. Eine halbe Stunde lang habe er – der Rektor – im Anschluss an eine Sitzung des Senats für ein Pressegespräch zur Verfügung gestanden. Daran hätten die Vertreter mehrerer Zeitungen teilgenommen. Alle hätten berichtet, darunter auch diejenige, die jetzt die Vorwürfe erhebe. Hinsichtlich der genannten Solidaritätslisten bleibe das Blatt einen Beweis schuldig. Richtig sei, dass es aus dem Kollegium einen Solidaritätsaufruf gegeben habe, dessen Unterzeichner jedoch niemals bekannt gegeben worden seien. Nur die Anzahl der Befürworter sei dem Rektorat mitgeteilt worden. Hinsichtlich der Passage „… nahm die Wahl im April zunächst an, entschied sich dann Ende Mai aber anders und warf den Bettel hin“ stellt der Beschwerdeführer aus seiner Sicht klar, dass er auf die Frage, ob er die Wahl annehme, geantwortet habe, dass sich diese Frage nicht stelle, da der Senat den Rektor nicht wähle. Er habe den Bettel also nicht hingeworfen, sondern dem Ministerium gegenüber erklärt, dass er für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung stehe. Den Ausdruck „Hexenjagd“ empfindet der Hochschul-Chef als ehrverletzend. Die Zeitung führe keinen Nachweis für diese Behauptung. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet, er habe im Vorfeld der Beschwerde versucht, die Meinungsverschiedenheit mit dem Beschwerdeführer beizulegen. Aus seiner Sicht stellt sich das halbstündige Pressegespräch anders dar. Nach diversen Statements sei für die Redaktion gerade einmal Zeit für drei Fragen übrig geblieben. Von Ausführlichkeit könne also keine Rede sein. Ein Interview-Wunsch an den Rektor sei nicht beantwortet, eine E-Mail-Anfrage abgelehnt worden. Schriftliche Pressemitteilungen abzudrucken, sei angesichts der Brisanz des Themas mit dem journalistischen Selbstverständnis der Redaktion nicht zu vereinbaren. Hinsichtlich der Solidaritätslisten beruft sich die Zeitung auf gesicherte Quellen. Sie hätten sich in die Listen eingetragen, obwohl sie Gegner des Rektors seien. Aus Angst vor Repressalien hätten sie auf keinen Fall namentlich genannt werden wollen. Den Passus vom hingeworfenen Bettel hält der Chefredakteur für eine journalistisch zulässige Beschreibung der Tatsachen. Die Passage „eine Art Hexenjagd“ – so der Chefredakteur abschließend – sei eine Versinnbildlichung, die auch noch relativiert worden sei. Sie habe die Verhältnisse an der Hochschule dargestellt. Es habe der Redaktion fern gelegen, damit den Beschwerdeführer in seiner Ehre zu verletzen. (2008)