Information falsch übernommen
Zeitschrift verheddert sich im Entführungsfall Madeleine
Eine Zeitschrift berichtet unter der Überschrift „Gibt es je einen Trost für diese Eltern?“ über die Entführung der kleinen Madeleine („Maddie“) in Portugal. Am Ende des Artikels wird über Ermittlungen der portugiesischen Polizei berichtet. Die Redaktion wirft die Frage auf, ob das kleine Mädchen in den Fängen einer Sekte stecke. Dabei werden eine bestimmte Gruppe von Aussteigern und ein Künstler namentlich genannt, der wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft sei und in dieser Gruppe lebe. Ein Leser wendet sich an den Deutschen Presserat. Er ist der Auffassung, dass die Berichterstattung gegen die Ziffern 1 und 13 des Pressekodex verstoße. Die genannte Gruppe sei keine Sekte, sondern ein anerkanntes Friedensforschungszentrum ohne religiöse Hintergründe. Dort lebten keine „Aussteiger“, sondern Studenten und Mitarbeiter. Der Artikel schädige den Ruf des gesamten Zentrums. Der kurze Aufenthalt der Polizei habe, wie bei vielen Institutionen der Region, der reinen Nachfrage gedient. Der wegen Kindesmissbrauchs Vorbestrafte wohne in einem Ort ähnlichen Namens mehr als 100 Kilometer entfernt. Zu ihm habe das Friedensforschungszentrum keinerlei Verbindung. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift hält die Beschwerde für unbegründet. Die Entscheidung, den Namen des Vorbestraften zu nennen, sei aufgrund von Informationen getroffen worden, die vielfach in den Medien verbreitet worden seien. So habe die portugiesische Polizei mitgeteilt, dass der Mann in dem Zentrum lebe. Die Redaktion habe keinen Grund gehabt, am Wahrheitsgehalt dieser Aussage zu zweifeln. Das Justitiariat berichtet, man habe sich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zwischenzeitlich dazu verpflichtet, künftig die Behauptung zu unterlassen, der Mann lebe in dem Zentrum. (2007)