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Streit um den Zeitpunkt einer Anzeige

Gewerkschaftsmagazin eilte den Tatsachen um einige Monate voraus

Ein Gewerkschaftsmagazin berichtet über Vorgänge in einem Landesverband unter der Überschrift „Spaltung im Vorstand“. Bundes- und Landesverband liegen in heftigem Streit, der beim Bundesverbandstag offen ausgetragen wird. Einer der Kontrahenten – so das Magazin – soll sich geweigert haben, eine Sitzung des Bundesvorstandes zu verlassen. Daraufhin habe dieser Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet. Der Betroffene – er ist Beschwerdeführer und wendet sich an den Deutschen Presserat – hält diese Aussage für falsch. Zum Zeitpunkt des Erscheinens der Ausgabe des Gewerkschaftsmagazins habe der Bundesvorstand keine Anzeige erstattet. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft habe keine Anzeige vorgelegen. Aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft gehe hervor, dass die von der Zeitschrift schon Anfang Dezember 2006 in der Vergangenheitsform als erstattet gemeldete Anzeige tatsächlich aus dem Jahr 2007 stamme. Die Veröffentlichung verstößt nach Auffassung des Beschwerdeführers gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit) und 2 (journalistische Sorgfaltspflicht), da sie unwahre Behauptungen enthalte und die Redaktion nicht recherchiert habe. Die Redaktion sei über die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft informiert gewesen. Eine Folgeberichterstattung habe es nicht gegeben, obwohl die Redaktion dazu verpflichtet gewesen sei. Für das Gewerkschaftsmagazin äußert sich die damalige Chefredakteurin. Sie habe die Information über die Anzeige vom Bundesvorsitzenden bekommen. Dass die Anzeige in Wirklichkeit erst Monate später erstattet worden sei, entziehe sich ihrer Kenntnis, doch sei dieses Faktum unerheblich. Tatsache sei, dass die Anzeige erstattet worden sei. Der Pressekodex enthalte in Richtlinie 13.2 eine Regelung zur Folgeberichterstattung, die für den Fall der Erstberichterstattung über ein Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren gelte. Im vorliegenden Fall sei es gar nicht erst zu konkreten Ermittlungen gekommen. Im Übrigen schließt die Ex-Chefredakteurin nicht aus, dass ihre Nachfolger den jeweils aktuellen Stand der Zwistigkeiten zwischen Bundes- und Landesverband von Zeit zu Zeit im Magazin zusammenfassen würden. (2007)