Leserbrief sinnwahrend gekürzt
Das Hauptanliegen des Einsenders bleibt erhalten
In einer Lokalzeitung erscheint ein Leserbrief, dessen Original die Redaktion gekürzt hat. Es geht um den Bau einer Müllverbrennungsanlage. Der Einsender sieht eine sinnentstellende Bearbeitung seines Briefes. So seien insbesondere wesentliche Punkte zu Größe und Betrieb der Anlage gestrichen worden. Der Chefredakteur der Zeitung hält der Beschwerde entgegen, der Brief sei mit aller journalistischer Sorgfalt redigiert worden. Ein Rechenbeispiel mit Zahlenangaben, ein Hinweis an die Redaktion mit der Aufforderung, in der Sache investigativer vorzugehen, und die Einschätzung, dass das Bauvorhaben große Teile der Bevölkerung bewege, seien von der Redaktion gestrichen worden. Diese Kürzungen seien nicht sinnentstellend.