Blutüberströmte Frau im Bild gezeigt
Schwere Kämpfe im Gaza-Streifen mit 16 Fotos dokumentiert
„Gaza: Israel forciert Bodenoffensive“ – unter dieser Überschrift veröffentlicht die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins eine Fotostrecke mit 16 Bildern. Eines davon zeigt eine blutüberströmte Frau. In der Bildunterschrift heißt es: „Diese palästinensische Frau wurde bei einem Angriff der israelischen Armee schwer verletzt: Internationale Rufe nach einem Waffenstillstand werden immer lauter“. Zentrales Thema des Beitrages sind Gefechte zwischen Israelis und Palästinensern im Norden des Gaza-Streifens. Ein Leser sieht in dem Foto mit der verletzten Frau einen Verstoß gegen die Richtlinie 11.1 des Pressekodex. Es sei unangemessen sensationell. Nach seiner Auffassung sei das Foto nicht erforderlich, um den Beitrag verständlich zu machen. Die Rechtsabteilung des Magazins bestreitet die unangemessen sensationelle Darstellung. Die verletzte Frau werde nicht zum Objekt herabgewürdigt. Das Foto zeige den Lesern die Folgen des Krieges auf palästinensischer Seite. Da innerhalb der Fotostrecke auch israelische Opfer gezeigt würden, sei das kritisierte Bild für eine ausgewogene Berichterstattung notwendig. Die besondere Aussage der Fotos sei es, die verheerenden Folgen des Krieges auf beiden Seiten zu verstehen. Gegen einen Verstoß im Sinne der Ziffer 12 spreche auch, dass das kritisierte Foto an elfter Stelle einer Fotostrecke stehe und nicht als Aufmacherbild an hervorgehobener Stelle. Abschließend heißt es in der Stellungnahme, die Redaktion habe ein Foto ausgewählt, das die verletzte Frau so weit wie möglich unkenntlich zeige, um ihre Würde zu wahren. (2009)