Entscheidungen finden

Leserbrief sollte kein solcher sein

Einsender muss kundtun, dass der Abdruck nicht gewünscht ist

Unter der Überschrift „Lebkuchen auch an Ostern Genuss“ druckt eine Regionalzeitung den Brief eines Lesers ab, den dieser jedoch als Privatbrief an eine Redakteurin verstanden wissen will. Der Grußformel seines Briefes sei eindeutig zu entnehmen gewesen, dass es sich nicht um einen Leserbrief handelte. Der Einsender, der den Deutschen Presserat anruft, kritisiert Kürzungen und Veränderungen seines Briefes, die nicht mit ihm abgestimmt worden seien. Nach Darstellung der Zeitung habe der Brief der üblichen Form eines Leserbriefes entsprochen. Er sei in der Zentrale und vom örtlichen Redaktionsleiter zweifelsfrei als Leserbrief angesehen worden. Da der Beschwerdeführer selbst gesagt habe, dass er auf Nachfrage bereit gewesen wäre, einen für den Druck geeigneten Text zur Verfügung zu stellen, wende er sich offensichtlich in erster Linie gegen die vorgenommenen Kürzungen. Die Redaktion behalte sich jedoch in jedem Fall das Recht auf Kürzungen vor. Sie stellt abschließend fest, dass schon früher Leserbriefe des Beschwerdeführers veröffentlicht worden seien, so dass auch in diesem Fall angenommen werden konnte, dass es sich um einen Leserbrief handelte. (2007)