Absprache um wörtliche Aussagen
Interview mit einer Opernintendantin per Vorabmeldung angekündigt
Eine Großstadtzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „(…) Oper unter Haushaltssperre“ Kernaussagen eines Interviews mit der Intendantin eines Opernhauses. Dabei ist die Rede von einem Haushaltsdefizit in Höhe von 800.000 Euro. Aufgrund dessen sei eine Haushaltssperre ausgesprochen worden. Das komplette Gespräch erscheint einen Tag später. Das Pressebüro der Oper kritisiert das Verhalten der Zeitung. Mit der Interviewerin sei eine Autorisierung des Interviews vereinbart worden. Zu diesem Zweck habe die Redaktion den Text an das Pressebüro geschickt. Da sei aber die Vorabmeldung bereits in der Printausgabe der Zeitung erschienen. Dadurch, dass vorab nicht freigegebene Interviewinhalte zusammengefasst veröffentlicht worden seien, habe die Zeitung das Verfahren der Autorisierung ad absurdum geführt. Die Rechtsvertretung der Zeitung berichtet, die Autorin habe das Pressebüro der Oper unmittelbar nach dem Interview darüber informiert, dass die Zeitung eine Vorabmeldung über das Gespräch bringen werde. Dagegen habe der Pressesprecher keine Einwände erhoben. Er habe auch keine Bedingung gestellt. Für die Absprache – so die Autorin – gebe es Zeugen. Anlass der Beschwerde sei ihrer Meinung nach eine falsche Formulierung in den aus der Vorabmeldung resultierenden Meldungen verschiedener Agenturen und Zeitungen. Darin sei von einer Haushaltssperre die Rede gewesen, die die Intendantin im Interview mehrfach bestätigt habe. Allerdings sei diese Haushaltssperre bereits eine Woche vor dem Interview aufgehoben worden. Da der Pressesprecher den Sachverhalt nicht korrigiert habe, vermutet die Redakteurin, dass sein Ärger daher komme, dass eine Information ungewollt nach außen gedrungen sei. Intendantin und Pressesprecher bestritten auch nicht, dass die als sehr sorgfältig bekannte Autorin nach dem Interview die Vorabmeldung für den gleichen Abend angekündigt habe.