Fotos des toten Saddam Hussein
Hingerichtete Verbrecher, Diktatoren und Terroristen schon oft gezeigt
„Neues Schock-Video: Henker filmten Saddams Sterben“ überschreibt eine Boulevardzeitung ihren Bericht über das Ende des irakischen Ex-Diktators. Der Artikel enthält mehrere Fotos aus dem heimlich gedrehten Video. Auf den Bildern ist zu sehen, wie Hussein die Schlinge um den Hals gelegt wird (in vier kleinen Fotos), sowie der Holzsarg mit seiner Leiche, Trauernde am Grab und – großformatig – leicht verschwommen der am Seil hängende Delinquent. Ein Leser der Zeitung beschwert sich beim Deutschen Presserat über die Veröffentlichung dieser Fotos. Der Abdruck stellt nach seiner Auffassung einen Verstoß gegen die Menschenwürde nach den Ziffern 1 und 11 des Pressekodex dar (Achtung der Menschenwürde und unangemessen sensationelle Darstellung). Die Rechtsabteilung des Verlags hält die Veröffentlichung der Fotos für publizistisch veranlasst und gerechtfertigt. Weder sei die Darstellung unangemessen sensationell noch verstoße sie gegen die Menschenwürde. Die Fotos seien Dokumente der Zeitgeschichte. Am Ende einer jahrzehntelangen Diktatur habe die Exekution gestanden, „ein besonderes historisches Ereignis“, über das es ausführlich zu berichten gelte. Als vergleichbare Anlässe nennt der Verlag die Fotos der in Nürnberg hingerichteten Kriegsverbrecher und des toten Ehepaars Ceausescu. Im Übrigen zeigten die Bilder nicht die Hinrichtung selbst, sondern deren Vorbereitung, sowie den Toten. Entwürdigende Details enthalte keines der Fotos. Am Ende ihrer Stellungnahme kommt die Rechtsabteilung des Verlags zu dem Schluss, dass der Abdruck der Bilder seine Berechtigung finde in ihrem zeitgeschichtlichen Dokumentationswert. Die Veröffentlichung sei vom Informationsauftrag der Medien gedeckt. (2007)