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Sprengstoff-Zitat kein Grund zur Kritik

Bürger nur einer Stadt waren zur Abstimmung aufgerufen

In einem Wirtschaftsmagazin erscheint unter dem Titel „Gewerbegebiet mit Sprengstoff“ ein Bericht, der sich mit einem geplanten Biomasse-Kraftwerk und der Haltung der Bürger zweier benachbarter Städte hierzu befasst. Dort seien die Bürger zur Abstimmung über das Projekt aufgerufen. Der Bürgermeister einer der Städte sowie ein weiterer Bürger halten die Darstellung der Zeitschrift für falsch. So seien lediglich die Bürger einer Stadt zur Abstimmung aufgerufen. Die Bürger der anderen Gemeinde hätten keine Entscheidungskompetenz in dieser Frage. Der Beschwerdeführer zum Fall BK1-97/08 weist eine ihm zugeschriebene Äußerung („Dann werden wir ja sehen, was für ein Sprengstoff da drin steckt“) als frei erfunden zurück. So habe er sich nie geäußert. Die Zeitschrift teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass der Gemeinderat einer der Städte das Projekt abgelehnt habe. Zwar sei es richtig, dass allein die Bürger der anderen Stadt zur Abstimmung aufgerufen waren. Wenige Tage vor dem Bürgerentscheid habe allerdings der Gemeinderat eine Pressekonferenz abgehalten, in der die Ablehnung des Biomasse-Kraftwerks einziges Thema gewesen sei. Zudem sei in einer Tageszeitung am Tag vor der Abstimmung eine Anzeige gegen den Bau erschienen. Die Einflussnahme sei massiv gewesen. Bei derartigen Eingriffen in den Entscheidungsprozess der einen Stadt könne nicht davon gesprochen werden, dass die andere Gemeinde nicht mit entschieden hätte. Zum Sprengstoff-Zitat teilt die Zeitschrift mit, der Beschwerdeführer habe sich so gegenüber dem Autor des Artikels geäußert. Das Zitat sei auch von einer anderen Tageszeitung wiedergeben worden. (2008)