Ein Interessenkonflikt droht
Gemeinderatsmitglied darf nicht über Sitzungen berichten
Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift „Wo kann gespart werden?“ über eine Sitzung des Bauausschusses einer Gemeinde. Der Autor gehört dem Gemeinderat des Ortes an. Im Beitrag heißt es: „Mehrheitlich wurde dem Rat empfohlen, es bei der wöchentlichen Pflege der Spielfläche auf dem Sportplatz zu belassen, jedoch die Fläche hinter dem oberen Tor nur alle 14 Tage durch den Bauhof mähen und die Nebenfläche am Sportheim wieder durch den FC pflegen zu lassen.“ Weiterhin ist folgende Passage enthalten: „Ein Teil des Platzes (…), soll künftig aus Kostengründen extern gepflegt werden“. Ein Leser der Zeitung, der den Deutschen Presserat anruft, stellt die Frage, wie es zu beurteilen sei, wenn Ratsherren über eigene Sitzungen berichten. Zudem enthalte der Artikel Fehler. Über die Pflege des Sportplatzes sei überhaupt nicht gesprochen worden. Weiterhin sei die Bezeichnung „extern“ nicht korrekt. Es hätte „extensiv“ heißen müssen. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass man als Lokal- und Heimatzeitung versuche, Berichte selbst über Ortsratssitzungen in den Ortsteilen der Städte und über Gemeinderatssitzungen zu veröffentlichen. Diese Ereignisse könnten jedoch aufgrund ihrer Vielzahl nicht von Redakteuren oder festen freien Mitarbeitern wahrgenommen werden. Im vorliegenden Fall habe ein freier Mitarbeiter berichtet, der seit kurzem Mitglied des betreffenden Gemeinderates sei. Zur Kritik des Beschwerdeführers bezüglich der wöchentlichen Pflege der Spielfläche, werde klar, dass dies nicht Thema der Sitzung gewesen sei. Dies habe die Zeitung auch nicht behauptet. Es werde im Bericht deutlich, dass es sich um Aussagen bei einer Ortsbegehung gehandelt habe. Zu den unterschiedlichen Aussagen zur Formulierung „extern“ und „extensiv“ weist die Redaktion darauf hin, dass der Fußballplatz im Gemeindebesitz sei. Die Pflege der Flächen habe die Gemeinde dem örtlichen Verein übertragen. Insofern sei die Formulierung „extern“ also richtig. Nach Auffassung des Chefredakteurs trifft die Richtlinie 6 des Pressekodex (Trennung von Tätigkeiten) nicht zu. Der Mitarbeiter, der zugleich seit kurzem Gemeinderatsmitglied ist, habe bislang immer neutral und sachlich berichtet. Auch in der Redaktion habe man sich gefragt, ob ein Gemeinderatsmitglied aus Sitzungen für die Zeitung berichten könne. Man sei aber zu dem Schluss gekommen, dass die Gemeinderäte einem übergeordneten Gremium (der so genannte Samtgemeinderat) zugeordnet seien, so dass sie nach der heutigen Rechtslage kaum noch Entscheidungsbefugnisse hätten. Eine Manipulation durch die Berichterstattung sei daher so gut wie ausgeschlossen. (2007)