Entscheidungen finden

Begriff „Über Leichen gehen“ zulässig

Grundstücksverkäufer wollte von Stadt Nachzahlung in Millionenhöhe

Eine Lokalzeitung berichtet über die gescheiterte Klage eines Grundstücksverkäufers vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Mann hatte über mehrere Instanzen versucht, von einer Stadt, der er Grundstücke für 26 Millionen Euro verkauft hatte, eine größere Summe, nämlich 73 Millionen Euro, zu erhalten. In einer Pressemitteilung äußert sich ein Ehrenstadtrat sehr kritisch zu dem Klageverhalten des Verkäufers. Er schreibt unter anderem: „Wir hatten es mit einem Kläger zu tun, der aus zügelloser Geldgier bereit war, über Leichen zu gehen“. Ein Leser der Zeitung sieht darin eine Verunglimpfung des Grundstückverkäufers. Die Redaktionsleitung teilt mit, dass der Beschwerdeführer sich bereits ein Jahr zuvor im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Zeitung über den Rechtsstreit zwischen dem Grundstücksverkäufer und der Stadt mit einer Beschwerde an den Presserat gewandt habe. Diese sei als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen worden. Die Redaktionsleitung hält den in der Beschwerde erhobenen Vorwurf, eine Person solle in einer schäbigen Weise fertiggemacht werden, für abwegig. Die Bewertung sei als indirekte Rede gekennzeichnet und der kritisierenden Person, einem Ehrenstadtrat, klar zuzuordnen. (2008)