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„Die Mädchen wie Dreck behandelt“

Zeitung berichtet über Prozess gegen Bordell-Betreiber

„Die Mädchen hat man wie ein Stück Dreck behandelt“ überschreibt eine Regionalzeitung ihren Bericht über eine bevorstehende Gerichtsverhandlung. Drei Männer und eine Frau müssen sich wegen des Verdachts des schweren Menschenhandels und Zuhälterei verantworten. Es heißt, die vier seien Betreiber von zwei Groß-Bordellen in zwei Städten des Verbreitungsgebiets der Zeitung. Es wird berichtet, in den Wohnungen der „Zuhälter“ seien „Waffen“ sichergestellt worden. Der Anwalt eines der Gesellschafter der Bordelle sieht eine falsche Darstellung des Vorganges. Zwar sitze dieser in Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Zuhälterei und des Menschenhandels, die im Artikel dargestellten Vorgänge seien jedoch nicht Gegenstand des bevorstehenden Verfahrens. Mit diesem habe sein Mandant nichts zu tun. Die beiden anderen Gesellschafter und die Geschäftsführerin befänden sich außerdem nicht in Haft und seien auch nicht des Menschenhandels und der Zuhälterei verdächtigt. Von „Waffen“ könne ebenfalls nicht die Rede sein. Beim Vater eines der Gesellschafter sei lediglich ein altes Kleinkalibergewehr gefunden worden. Überdies – so der Anwalt – sei die Bezeichnung „Zuhälter“ vorverurteilend. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, dass vor dem Landgericht unstreitig der Prozess um die Vorgänge in den Bordellen begonnen habe. Die vier Angeklagten säßen in Untersuchungshaft. Sie würden in der Anklageschrift als „die Bordellbetreiber“ bezeichnet. Nichts anderes als diese Bezeichnung sei in dem kritisierten Bericht übernommen worden. Die Zeitung betont, dass sie nie behauptet habe, dass ein Prozess gegen die Gesellschafter, die Geschäftsführerin oder explizit gegen den Mandanten des Beschwerdeführers begonnen habe. Ebenso wenig sei behauptet worden, die Gesellschafter befänden sich in Untersuchungshaft. Der Begriff „Betreiber“ sei nicht legal definiert. Als Betreiber gälten aber gemeinhin die Personen, die in einem Geschäftsbetrieb die maßgeblichen Entscheidungen treffen. Nach Auffassung der Rechtsabteilung stellt der Beschwerdeführer den Sachverhalt auf den Kopf, wenn er den Eindruck erwecken wolle, sein Mandant habe mit der ganzen Sache nichts zu tun. Er sitze wegen der schon genannten Vorwürfe in Untersuchungshaft. Bei den Waffenfunden habe der Beschwerdeführer auch unterschlagen, dass die Polizei zwei Gewehre und eine Schreckschusspistole sichergestellt habe. Hinsichtlich der Bezeichnung „Zuhälter“ sei es so, dass dieser Begriff nach dem Sprachgebrauch eine Person bezeichne, die Prostituierte für sich arbeiten lasse und von deren Einnahmen lebe. Das gelte auch für den Betreiber eines Bordells. (2008)