Redaktion hat das Recht zur Kürzung
Leserbriefschreiber beschwert sich über Wegfall einer Passage
Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Leserbrief unter der Überschrift „Steueraffäre“. Der Einsender tritt in diesem Fall auch als Beschwerdeführer auf. Er sieht eine sinnentstellende Kürzung, da eines seiner Anliegen, die Kritik am Bau eines Verkehrskreisels, nicht mehr erkennbar werde. Die entsprechende Passage sei aus seinem Leserbrief herausgekürzt worden. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet, der Einsender sei der Redaktion bekannt, weil er sehr viele Leserbriefe schreibe. Was die gekürzte Wiedergabe des Briefes angehe, erschließe sich die Verbindung zwischen dem Bau eines Verkehrskreisels und der Gesamtverschuldung des Staates - vom Einsender thematisiert – nicht wirklich. Die Zeitung behalte sich vor, Leserbriefe zu kürzen. Im konkreten Fall habe man den Leserbrief des Beschwerdeführers als Wortmeldung zum Thema „Steuerzahler und Liechtenstein“ in der Gesamtausgabe veröffentlicht. Die Verkehrskreiselproblematik aus einem Ort im Verbreitungsgebiet hätte im Hauptteil wohl kaum interessiert. (2008)