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„Hinterhältige Feiglinge weich prügeln“

Kolumne befasst sich mit dem Holzklotzwerfer an der Autobahn

Unter der Überschrift „Verfluchte Holzklotzwerfer“ beschäftigt sich der Autor einer Boulevardzeitung mit dem tödlichen Anschlag auf eine Familie, die an einer Autobahnbrücke von einem Holzklotz getroffen wurde. Der Autor formuliert, wenn die Werfer Jugendliche seien, müsse er sich sehr beherrschen, um sie nicht als „hinterhältige, elendige Feiglinge….windelweich zu prügeln“. Weiter schreibt er, er habe genug „von all den mildernden Umständen“ und wolle Menschen, die so etwas tun, „im Gefängnis sehen“. Wenn die Werfer Erwachsene seien, so der Autor weiter, „dann sind sie Monster. Für Monster haben wir die Psychiatrie. Monster werden an Füßen und Armen festgeschnallt“. Mehrere Beschwerdeführer, darunter der Repräsentant eines Sozialpsychiatrischen Zentrums und der Vertreter der Psychosozialen Hilfsgemeinschaft e.V., melden sich zu Wort. Der eine hält die Aussagen für problematisch. Er fragt, ob sie mit den Grundsätzen des Pressekodex vereinbar seien. Besonders kritisiert er die Bezeichnung psychisch kranker Menschen als „Monster“. Auch der zweite Beschwerdeführer wendet sich entschieden gegen den Vergleich von „Monstern“ und psychisch Kranken. Die von dem Autor verwendete Sprache erinnere sehr an die Nazi-Zeit, zumal schon am Beginn des Beitrages von einer Art Sippenhaft gesprochen werde. Ein weiterer Beschwerdeführer sieht gleich sieben Ziffern des Pressekodex verletzt. Es werde unter anderem gegen die Achtung der Menschenwürde verstoßen. Aus der Sicht eines anderen Lesers diffamiert der Autor in menschenverachtender Weise Personen, die psychisch krank sind und Hilfe in psychiatrischen Einrichtungen suchen. Der Beitrag erwecke Erinnerungen an Zeiten, in denen die Psychiatrie durch die Nazi-Diktatur missbraucht worden sei. In ihrer Antwort auf die vier Beschwerden stellt die Rechtsvertretung der Zeitung fest, der Autor habe psychisch kranke Menschen gerade nicht als „Monster“ bezeichnet. Die Kolumne zeichne sich durch einen gedanklichen „roten Faden“ aus, indem der Autor beklage, dass selbst solche Straftäter, die gröbste Verbrechen begehen, immer irgendwie durch „mildernde Umstände“ exkulpiert würden. Erwachsene Täter, die man aufgrund ihrer Verbrechen nur noch als „Monster“ bezeichnen könne, schicke man nicht ins Gefängnis, sondern zur Behandlung in die Psychiatrie. Fazit des Autors: Verbrechen wie die des „Holzklotzwerfers“ würden nicht wirksam bekämpft. Ein nächster Fall sei zu befürchten. Dass einige der Beschwerdeführer die räumliche Nähe der Begriffe „Monster“ und „Psychiatrie“ in dem Kommentar als Erinnerung an die Nazi-Zeit „hochschraubten“, betrachte man als polemische Übertreibung im Rahmen ihrer politischen Agitation. (2008)