„Wenn du hier eine Frau bist…“
Boulevardzeitung berichtet über Problemstadtteil einer Großstadt
„Wer lebt an einem Ort, in dem so ein Verbrechen passiert?“ fragt ein Boulevardblatt. Es geht um den Stadtteil einer Großstadt, in dem kurz zuvor ein Neugeborenes in eine Plastiktüte gepackt und von einem Balkon geworfen worden war. Die Zeitung stützt sich auf Aussagen von Anwohnern. Der Stadtteil wird als Gebiet bezeichnet, in dem 25417 Einwohner leben. Fünfzehn Prozent von ihnen seien Hartz IV-Empfänger. Die Zeitung zitiert das 18-jährige Mitglied einer Jugendgang mit den Worten: „Wenn du hier eine Frau bist, keinen Job hast, keinen Mann hast und dann auch noch ein Kind kriegst, kannst du eigentlich gleich Schluss machen.“ In dem Beitrag heißt es weiter: „Alkoholiker auf den Spielplätzen, Messerstechereien in den Hausfluren, Drogendealer in der Nachbarwohnung. Der (…Stadtteil) braucht keine Klischees. Der (…) erfüllt sie alle.“ Eine Bürgerinitiative, die sich als Beschwerdeführer an den Deutschen Presserat wendet, hält die Berichterstattung für schlecht und undifferenziert. Der Artikel sei ein Schlag ins Gesicht aller Anwohner und damit Skandaljournalismus. Bemühungen zur Verbesserung des Ansehens dieses Ortsteils würden „in einem Handumdrehen kaputt geschlagen“. Der Artikel enthalte im Übrigen auch falsche Zahlen. In dem Ortsteil lebten knapp 13.000 Menschen und nicht 25.417. Zudem liege der Anteil der Arbeitslosen an der arbeitsfähigen Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren bei 13,4 und nicht bei 15 Prozent. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, die Berichterstattung sei auf einen besonders schrecklichen Anlass zurückzuführen. Die Passage mit den Zitaten beschreibe genau das Szenario, das ältere Bewohner, allein erziehende Mütter und Jugendliche den Reportern gegenüber beklagt hätten. Die wiedergegebenen Zitate basierten auf tatsächlichen Aussagen besorgter und verängstigter Anwohner. Die Anwohnerzahl sei korrekt wiedergegeben worden. Sie beziehe sich auf den gesamten Stadtteil und nicht einen Teil davon, wie von den Beschwerdegegnern angeführt. Ein Angebot der Zeitung, an einer Stadtteilkonferenz teilzunehmen, sei bislang ohne Antwort geblieben. (2007)