Foto aus Nablus war nicht manipuliert
„Sammelkredit“ am Bildrand ist kein Indiz für Bildbearbeitung
Eine überregionale Zeitung veröffentlicht ein Foto, das laut Unterzeile jugendliche Palästinenser zeigt. Sie werfen Steine auf israelische Soldaten, die in Nablus einmarschiert sind, so die Erläuterung zum Bild. Am rechten Bildrand steht der Hinweis „AP/UWE ERNST/IMAGO/MARION HUNGER/REUTERS/DDP“. Ein Leser hält das Bild für eine Montage. Schon beim flüchtigen Hinsehen falle auf, dass die Proportionen nicht zu einander passen. Eine der gezeigten Personen habe keinen Kopf; die fliegenden Steine passten weder in ihrer Größe noch in der Flugbahn zu den werfenden Jugendlichen. Der Beschwerdeführer sieht seinen Manipulationsverdacht auch durch die Nennung von sechs unterschiedlichen Bildquellen erhärtet. Der Fotochef der Zeitung versichert, dass das Bild an einem bestimmten Tag von einem AP-Fotografen in Nablus aufgenommen worden sei. An dem Foto sei nichts verändert worden. Dass von einer Person der Kopf nicht zu sehen sei, ergebe sich daraus, dass sich der Steinewerfer beim Wurf abgewendet habe. Zum Hinweis auf sechs verschiedene Bildquellen-Angaben teilt die Zeitung mit, dass dies ein so genannter „Sammelkredit“ aller auf der Seite gezeigten Fotos sei. Dies sei so üblich. Die Chefredaktion der Bildagentur übersendet an den Presserat die Originaldatei sowie einen Farbausdruck des Fotos. Sie vermutet, dass das Bild von der Zeitung nachbearbeitet worden sei, um die Gesichtszüge der Jugendlichen sichtbar zu machen. Dies habe zu den ungewöhnlich harten Kontrastkanten an den Steinen in der Luft geführt. Die Agentur jedenfalls habe an dem Foto nicht manipuliert. Bewusstes Über- oder Unterbelichten werde jedoch als journalistisch einwandfreies Mittel angesehen, da dadurch lediglich die Dramatik der Situation besser hervorgehoben werde. (2007)