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Nachbarn auf Papptafeln beleidigt

Berichterstatter muss bei Gerichtsverhandlung unparteiisch sein

„´Aktivistin´ nervt den Richter“ titelt eine Regionalzeitung über ein Verfahren vor dem Landgericht. Es geht um eine Berufungsverhandlung, in der sich eine Frau – die Beschwerdeführerin, die sich an den Deutschen Presserat wendet – gegen die erstinstanzliche Verurteilung wegen Beleidigung wehrt. Ihr wird vorgeworfen, an einem Nachbarhaus beleidigende Papptafeln angebracht zu haben. Auch habe sie ihre Freude über das Ausscheiden der deutschen Mannschaft bei der Fußball-WM gegen Italien kundgetan. Sie habe – so die Zeitung weiter – ihr Handeln damit verteidigt, dass sie ihr „Haus gestalten und sich ausprobieren“ wolle. Der Richter habe die Frau gefragt, ob sie sich in psychiatrischer Behandlung befinde. Er brauche ein Gutachten, da bei ihr etwas auffällig zu sein scheine. Ein Gutachter solle gehört werden, um die Schuldfähigkeit der Frau beurteilen zu können. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Artikel, weil sie meint, er enthalte Lügen. Auch wendet sie sich gegen die Wiedergabe der Bemerkungen des Richters. Sie verweist auf ein Gegendarstellungsersuchen an die Zeitung, auf das sie keine Antwort bekommen habe. Auch habe sie im Landgericht niemals geäußert, sie wolle ihr Haus gestalten und sich ausprobieren. Auch habe sie nie ihre Freude über die deutsche Fußballniederlage auf Plakaten kundgetan. Der Mediendirektor der Zeitung teilt mit, ein Gegendarstellungsersuchen der Frau sei im Verlag nicht eingegangen. So könne man auf die Vorwürfe auch nicht reagieren. Die Korrektheit der Berichterstattung sei durch die Notizen des berichtenden Mitarbeiters zu belegen. (2006)