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Nicht ohne Hilfe ins Patientenbad

Kritik bezog sich auf das Klinikum, nicht jedoch auf dessen Personal

Eine Regionalzeitung berichtet unter den Überschriften “Klinik fehlen rollstuhlgerechte Patientenbäder” und “Hilflos im … Klinikum” über fehlende Badezimmer für Behinderte in einem Krankenhaus. Im ersten Artikel heißt es: “Rollstuhlfahrer können sich weder im Alt- noch im erst kürzlich fertig gestellten Neubau des Krankenhauses selbst pflegen. Sie sind auf die Hilfe der Pflegekräfte angewiesen”. Es wird von einem Rollstuhlpatienten berichtet, der die Zeitung angerufen und die Verhältnisse in dem Neubau kritisiert habe. Dieser Patient habe sich in seinem Erste-Klasse-Zimmer nicht selbständig pflegen können, sondern sei auf ein Behelfsgefährt angewiesen gewesen, das ein Pfleger habe steuern müssen. Bei dem zweiten Artikel handelt es sich um einen Erfahrungsbericht des Patienten. Die Klinik kritisiert die Berichterstattung als falsch und wendet sich an den Deutschen Presserat. Im Schwimmbad der Klinik gebe es sehr wohl behindertengerechte Duschmöglichkeiten. Zudem bestehe ein erstes Stationsbad, das vollständig rollstuhltauglich sei. Ein Rollstuhlfahrer könne sich in diesem Bad selbst pflegen. Weitere behindertengerechte Duschmöglichkeiten seien in Auftrag gegeben. Weiterhin wird moniert, dass die Überschrift des zweiten Beitrags nicht durch den Text gedeckt sei. Sie suggeriere, dass man in der Klinik Patienten sich selbst überlassen habe. Dies sei jedoch falsch, da sie jederzeit jede mögliche Hilfe bekämen. Der Titel beziehe sich nur auf die eine konkrete Situation des genannten Patienten in seinem Badezimmer. Die Redaktionsleitung der Zeitung erklärt, die Berichterstattung sage nicht, dass sich Rollstuhlpatienten weder im Alt- noch im kürzlich fertig gestellten Neubau ohne Hilfe pflegen könnten. Es gehe um einen Patienten, der zwar in einem Erste-Klasse-Zimmer untergebracht sei, aber einen Pfleger benötige, wenn er Bad und Toilette benutzen wolle. Die Überschrift “Hilflos im …. Klinikum” bedeute nicht, wie vom Beschwerdeführer unterstellt, dass sich das Klinikpersonal nicht um den Patienten gekümmert habe, sondern um den Zustand des Hauses. Bei der Recherche für die Beiträge wäre es der Klinikleitung ein Leichtes gewesen, auf ein möglicherweise existierendes Stationsbad für Rollstuhlfahrer im Klinikum hinzuweisen. (2006)