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Nach Zugfahrt ins Krankenhaus

Im fraglichen Artikel stimmte alles, nicht nur die Tatsache der Reise

“Blauer Dunst! Frau klagt gegen Bahnchef” – unter dieser Überschrift berichtet ein Boulevardblatt über die folgenreiche Zugfahrt einer Frau, die dabei so sehr erkrankt sein will, dass sie nach der Reise ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Aus dem Bericht geht hervor, dass sie Strafanzeige gegen Bahnchef Mehdorn gestellt habe. In dem Artikel wird die Frau namentlich genannt; ein Foto ohne Pixelung und Gesichtsbalken ist beigestellt. Die Beschwerdeführerin ruft den Deutschen Presserat an und vertritt die Auffassung, an dem Artikel sei nur der Punkt richtig, dass sie von Düsseldorf nach Berlin im ICE gefahren sei. Das Foto sei ohne ihre Einwilligung abgedruckt worden und sie sei durch ihren vollen Namen erkennbar. Der Artikel weise Fragestellungen, Verharmlosungen und Verniedlichungen in Bezug auf ihre Person auf. Darüber hinaus werde sie als Lungenkranke diskriminiert. Die Rechtsabteilung des Verlags tritt der Behauptung, in dem Bericht stimme nichts außer der Tatsache der Bahnfahrt, entschieden entgegen. Der Bericht und die Pressemitteilung, die die Beschwerdeführerin in ihrem Anschreiben zitiere, stimmten überein. Dies belege auch das Schreiben der Staatsanwaltschaft, mit dem diese mitteile, dass das Verfahren gegen Bahnchef Mehdorn wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt worden sei. Soweit sich die Frau über die Nennung ihres Namens beklage, verweist die Zeitung auf die Pressemitteilung einer Nichtraucherinitiative, in der im Zusammenhang mit dem Vorgang der volle Name der Beschwerdeführerin genannt werde. Da sie auf der im Internet einzusehenden Mitgliederliste der Nichtraucherinitiative geführt werde, habe die Redaktion davon ausgehen können, dass diese Presseerklärung mit Wissen und im Einverständnis der Beschwerdeführerin herausgegeben worden sei. Was das Foto angehe, so sei die Frau wegen ihres Engagements in Nichtraucherinitiativen als Person der Zeitgeschichte anzusehen. Dies gelte auch, da sie Strafanzeige gegen den Bahnchef gestellt und dadurch ein öffentliches Interesse geradezu zwangsläufig auf sich gezogen habe. (2005)