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Antwort und Frage fielen unter den Tisch

Redaktion hätte technischen Fehler richtigstellen müssen

Eine Regionalzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Jüdische Gemeinde wächst derzeit nicht mehr“ ein Interview, das ein freier Mitarbeiter und in diesem Fall Beschwerdeführer mit dem Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde geführt hat. Er teilt mit, dass in der veröffentlichten Version des Interviews die Antwort des Gesprächspartners zu der ersten Frage sowie seine zweite Frage nicht enthalten sind. Der Abdruck beginne mit der ersten Frage. Danach werde aber die Antwort zur zweiten Frage veröffentlicht. So entstehe der Eindruck, als habe der Interviewte eine fehlerhafte, völlig unpassende Antwort gegeben oder auf eine gar nicht gestellte Frage geantwortet. Dadurch werde der Gemeinde-Vorsitzende in seinem Ansehen geschädigt. Der Mitarbeiter teilt mit, er habe die Zeitung über den Fehler informiert. Die Redaktion habe diesen eingeräumt, aber eine Korrektur mit Hinweis auf die zeitliche Distanz abgelehnt. Die Chefredaktion der Zeitung bleibt bei der Auffassung, dass die Redaktion richtig gehandelt habe. Bis heute sei in der Redaktion keine Beschwerde aus der jüdischen Gemeinde über das technische Versehen eingegangen. Im Übrigen gehe aus den weiteren Antworten genau hervor, was der Interviewer mit seiner ersten Frage angesprochen habe. Insofern liege auch keine inhaltlich entstellende Kürzung der Aussagen des Interviewten vor. Die Chefredaktion räumt jedoch ein, dass es ein Fehler der Redaktion gewesen sei, sich damals nicht beim Gemeinde-Vorsitzenden für die Panne zu entschuldigen. (2008)