Sex als Gegenleistung für Filmrolle?
Regisseur (67) glaubt, in „eine Falle gelockt“ worden zu sein
„Regisseur (67) wollte mit Schauspielerin (21) Sex-Szenen proben“ titelt eine Boulevardzeitung. Es heißt, der Mann habe der jungen Frau eine Filmrolle versprochen und in diesem Zusammenhang Sex-Szenen mit ihr proben wollen. Er habe ihr auch schlüpfrige E-Mails geschickt. Der Regisseur wehrt sich gegen die Darstellung. Er habe keine intimen Kontakte zu der Schauspielerin gesucht und ihr auch keine entsprechenden Mails geschickt. Die Redaktion habe bei ihm recherchiert und Fotos aufgenommen. Dabei sei es ausschließlich um einen von ihm geschriebenen Roman gegangen. Von der Schauspielerin sei dabei nie die Rede gewesen. Er sei in „eine Falle gelockt“ worden. Die Rechtsabteilung der Zeitung glaubt, die Beschwerde sei Folge einer Enttäuschung. Der Regisseur habe auf einen Vorabdruck seines Romans in dem Blatt gehofft. Ein Fotograf der Zeitung habe Fotos von dem Autor gemacht. Das habe diesen wohl veranlasst zu glauben, dass sein Werk im Vorabdruck erscheinen werde. Dabei liege auf der Hand, so die Rechtsvertretung weiter, dass ein Fotograf gemeinhin keine Interviews führt und auch keine Zusagen für den Vorabdruck eines Romans abgeben könne. Der Redaktion lägen Dokumente vor, die die Richtigkeit der Berichterstattung im Hinblick auf die junge Schauspielerin belegten. So lasse sich anhand zahlreicher E-Mails nachweisen, dass der Regisseur mit eindeutigen sexuellen Absichten ein Treffen mit der jungen Frau angestrebt habe. Hinzu kämen deren Aussagen gegenüber der Redaktion. Die 21-Jährige habe das Blatt auf den Fall aufmerksam gemacht und sich wie zitiert geäußert. (2008)